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COVID-19 | Corona Pandemie

Förderungmodul für  unternehmerischen Know-hows


BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. 

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Beratungsprogramm Unternehmen in Schwierigkeiten bedürfen einer intensiven Hilfestellung. Ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit soll durch die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung wiederhergestellt werden. Da hier eine wirtschaftliche Schieflage eingetreten ist, die es zu beseitigen gilt, hat der Richtliniengeber besondere Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt. 

Durch das bei einem Regionalpartner zu führende Informationsgespräch soll bereits dort dem Unternehmer durch gezielte Information über das Förderprogramm und auch durch das Angebot einer Begleitung durch die schwierige Phase Unterstützung geboten werden.

COVID-19 Krisenmanagement


Auf die Corona-Krise bezogene Beratungsleistungen

  • Liquiditätssicherung - (Überbrückungskredite, Liquiditätshilfe, Förderprogramme)
  • Verhandlungen mit Kunden, Kooperationspartnern, Investoren und Schuldnern
  • Entschädigungsforderungen gegenüber dem Gesundheitsamt
  • Alternative Ertragswege bei Einbußen im Stammgeschäft
  • Unterstützung zur Ausarbeitung neuer Geschäftsstrategien
  • Organisation, Motivation und Führung im Kontext der Home-Office Regelungen
  • Aussetzung von Steuerzahlungen
  • Finanzierungsangelegenheiten
  • Beratung über staatliche Förderungen und Modelle
  • Mietkürzungen & Zahlungs-Stundungen
  • Beratung zu Insolvenz-Abläufen
  • Neupositionierung des Geschäftes mittels z. B. wirksamen krisenresistenteren Dienstleistungen

Wer ist zur Antragstellung der Förderung berechtigt?


Nachstehende Voraussetzungen bedarf es zur Antragstellung

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

Die „Förderung unternehmerischen Know-how`s" richtet sich an
  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen
Zuschüsse und Zuteilung

Mit welcher Förderungshöhe kann ich rechnen?


Die Höhe des Zuschusses gestaltet sich unterschiedlich

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.



Unternehmen A


Junge Unternehmen die nicht länger als 2 Jahre am Markt präsent sind

Region


Neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80%
Region Lüneburg | 60%
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneb.) mit Berlin & Region Leipzig | 50%

Bemessungsgrundlage


4.000 Euro

Fördersatz | Zuschuss


80% | 3.200 Euro
60% | 2.400 Euro
50% | 2.000 Euro

Unternehmen B


Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung

Region


Neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80%
Region Lüneburg | 60%
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneb.) mit Berlin & Region Leipzig | 50%

Bemessungsgrundlage


3.000 Euro

Fördersatz | Zuschuss


80% | 2.400 Euro
60% | 1.800 Euro
50% | 1.500 Euro

Unternehmen C


Unternehmen in Schwierigkeiten

Region


Alle Standorte

Bemessungsgrundlage


2.700 Euro

Fördersatz | Zuschuss


90% | 2.700 Euro